– mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig
– sind bei der Abnahme noch gravierende Mängel vorhanden kann die Schlussrechnung verweigert werden.
– das Recht wegen Mängel Einbehalte zu machen erlischt nach der Abnahme.
– nach der Abnahme müssen sie zahlen und Mängel die sie geltend machen wollen beweisen (Beweislastumkehr)
– es gibt auch „versteckte Mängel“. Haben sie alle Mängel erkannt und professionell überprüft ob sie tatsächlich bekommen was sie bezahlen sollen.
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