– mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig

– sind bei der Abnahme noch gravierende Mängel vorhanden kann die Schlussrechnung verweigert werden.

– das Recht wegen Mängel Einbehalte zu machen erlischt nach der Abnahme.

– nach der Abnahme müssen sie zahlen und Mängel die sie geltend machen wollen beweisen (Beweislastumkehr)

– es gibt auch „versteckte Mängel“. Haben sie alle Mängel erkannt und professionell überprüft ob sie tatsächlich bekommen was sie bezahlen sollen.