Immobiliengutachten in Stuttgart
Beratung rund um Ihre Immobilie
Architekt G. Wolf schützt Sie vor Fehlinvestitionen und erstellt Ihr professionelles Immobiliengutachten im Raum Stuttgart
DIPL. ING. (FH)
GÜNTER WOLF
Architekt | Bausachverständiger
Günter Wolf ist Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.
Immobiliengutachten vom Bausachverständigen in Stuttgart
Wir unterstützen Sie bei
Wertermittlung
durch Wertgutachten als Sicherheit bei
Kauf / Verkauf
Auseinandersetzungen bei Erbe / Scheidung
Finanzierung
Abschreibungen
Kaufberatung
bei Alt und Neubau durch
technische Überprüfung der Bausubstanz
objektive Einschätzung des Kaufpreises
Mitwirkung bei Bauabnahme
durch
Kontrolle am Bau
Mängelfeststellung
Bauschäden
technische Beurteilung
Durchsetzung Ihrer Interessen bei Mängelbeseitigung
Kontrolle am Bau
Mängelfeststellung
Immobiliengutachten und Bausachverständiger in Stuttgart
Welche Fragen haben Sie an uns?
Generell sind wir im Umkreis von 50 Km rund um Stuttgart und in Stuttgart für Sie tätig.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Der aktuelle Stundensatz beträgt € 150,00 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach näherer Kenntnis der genauen Aufgabenstellung kann unser Aufwand definiert und eine verbindliche Honoraraussage im Vorfeld der Beratung gemacht werden.
Bauschäden kommen in Gebäuden an vielen – sichtbaren und unsichtbaren – Stellen vor. Mit unserer professionellen Schadensfeststellung und Schadensdokumentation helfen wir Ihnen eventuelle Kosten korrekt einschätzen bzw. geltend machen zu können.
Wir unterstützen Sie umfangreich.
Eine Bestandsanalyse dauert Stunden, einen Kredit zu tilgen dauert Jahre. Deshalb sollte der technische Zustand eines Gebäudes vor dem Gang zum Notar professionell überprüft werden. Zusätzlich erfahren Sie, ob die Leistungsbeschreibung eines Neubaues Ihren Ansprüchen gerecht wird oder ob Ihre Vorstellungen von Ihrem ganz eigenen individuellen Traum baurechtlich bzw. technisch machbar sind. Wir prüfen auf Wunsch zudem, ob es im Umfeld z. b. durch Grundstücksverkäufe und Neubebauung zu gravierenden Veränderungen kommen kann ( Beispiel: Erbengemeinschaft verkauft Nachbargrundstück an Bauträger. Dadurch wird wegen hoher Bebauung Sicht versperrt. )
– mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig
– sind bei der Abnahme noch gravierende Mängel vorhanden kann die Schlussrechnung verweigert werden.
– das Recht wegen Mängel Einbehalte zu machen erlischt nach der Abnahme.
– nach der Abnahme müssen sie zahlen und Mängel die sie geltend machen wollen beweisen (Beweislastumkehr)
– es gibt auch „versteckte Mängel“. Haben sie alle Mängel erkannt und professionell überprüft ob sie tatsächlich bekommen was sie bezahlen sollen.
– der ermittelte Wert ist real und nachvollziehbar.
– wir ermitteln den Preis objektiv – ohne wie ein Makler auf einen eventuellen Maklerauftrag zu schielen
– das Immobilien- bzw. Wertgutachten ermittelt den Wert der Immobilie von einem jahrelang erfahrenen Fachmann
– unser Wertgutachten ist Ihre fundierte Stütze in Preisverhandlungen
– Ortsbesichtigung und Substanzanalyse im Grossraum Stuttgart
– Ermittlung der Objektdaten
– Ausarbeitung des Wertgutachtens und Erstellung des Immobiliengutachtens
– der Wert setzt sich zusammen aus Grundstückswert und Gebäudewert.
– der Grundstückswert wird durch den Bodenrichtwert bestimmt.
– der Gebäudewert wird durch Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert bestimmt.
Der Wert ergibt sich aus Grundstückswert + Gebäudewert. Sie erhalten am Ende ein verwertbares und professionelles Gutachten mit konkreten Zahlen, Werten und Mängeln.
Ziel der Wertermittlung ist die Bestimmung des Verkehrswertes (Marktwertes) der Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt im Grossraum Stuttgart und Umgebung.